Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum23.03.2023
- AktenzeichenVI R 39/20
Der Beitrag informiert, dass Kosten für eine Liposuktion bei der Behandlung eines Lipödems seit 2016 als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind. Es ist nicht mehr nötig, vorher eine offizielle Bestätigung von einem Amtsarzt oder einem Medizinischen Dienst vorzuzeigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.