(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2023 VI R 39/20 - Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum10.08.2023
- AktenzeichenVI R 36/20
Es geht um die Frage, ob Kosten für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Das Gericht hat entschieden, dass dies seit 2016 auch ohne bestimmte vorherige Gutachten möglich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.