(Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der AbgabenordnungAO)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.12.2023
- AktenzeichenV R 28/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass Einnahmen von Krankenhäusern aus der Bereitstellung von Personal und Sachmitteln an Ärzte nicht zu dem steuerlichen Zweckbetrieb 'Krankenhaus' gehören. Solche Einnahmen sind stattdessen Teil eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.