Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein aufgestellter monatlicher Dienstpläne mit Schwerpunkt auf einer Rettungswache
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum08.02.2024
- AktenzeichenVI B 46/23
In dem Urteil wird entschieden, dass Rettungssanitäter nicht automatisch eine 'erste Tätigkeitsstätte' haben, nur weil sie nach bestimmten Dienstplänen an verschiedenen Rettungswachen arbeiten. Das Finanzgericht hat festgestellt, dass die Zuordnung zu einer bestimmten Wache nicht dauerhaft ist, wenn die Einsätze regelmäßig wechseln.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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