(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2023 V R 28/21 - Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der AbgabenordnungAO)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.12.2023
- AktenzeichenV R 2/21
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung der Einnahmen eines Krankenhauses, die aus der Bereitstellung von Personal und Sachmitteln an Ärzte stammen. Das Gericht hat entschieden, dass diese Einnahmen nicht zu den steuerlichen Vorteilen für den Zweckbetrieb "Krankenhaus" gehören.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.