Steuerfreie ambulante Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus in Räumen eines anderen Krankenhauses (als Subunternehmer)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum18.10.2023
- AktenzeichenXI R 18/20
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob eine Heilbehandlung, die durch ein Krankenhaus in den Räumen eines anderen Krankenhauses durchgeführt wird, steuerfrei ist. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass es keine Steuer für solche Heilbehandlungen gibt, auch wenn die Behandlung von Ärzten eines anderen Krankenhauses erfolgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.