Compliance & Regulatory Monitor

Tätigkeit eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im Bereich der Eingliederungshilfe ist keine sonstige selbständige Tätigkeit

In diesem Urteil geht es darum, ob die Tätigkeit eines Sozialpädagogen im Bereich der Eingliederungshilfe als selbständige Tätigkeit steuerlich anerkannt wird. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies nicht der Fall ist, weil die Arbeit nicht den Kriterien für selbständige Tätigkeiten entspricht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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