Zur Tarifierung von Bezügen für Kirschkernkissen
- ArtUrteil
- BrancheHandel & E-Commerce
- Datum16.04.2024
- AktenzeichenVII R 11/21
In dem Urteil geht es um die Einreihung von Bezügen für Kirschkernkissen in den Zolltarif. Der Gerichtshof hat entschieden, dass diese Bezüge in einer bestimmten Tarifposition (Position 6307) erfasst werden, weil sie aus zwei Stofflagen bestehen und bestimmte Merkmale aufweisen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.