Kein unbeschränkter Abzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung, wenn die Basisversorgung bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet ist
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum17.07.2024
- AktenzeichenX B 104/23
Es geht um ein Urteil, das besagt, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht unbegrenzt von der Steuer abziehen können, wenn sie bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind. Dies betrifft auch freiwillig Versicherte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.