Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum06.02.2025
- AktenzeichenV R 24/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Abgabe von Schutzmasken durch Apotheken an berechtigte Personen umsatzsteuerpflichtig ist. Das bedeutet, dass die Apotheke für die Masken, die sie ausgibt, eine Pauschale erhält, die als Entgelt von einem Dritten betrachtet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.