Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum30.04.2025
- AktenzeichenXI R 15/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Unternehmen keine Änderungen an seinen Steuerbeträgen vornehmen kann, nur weil eine Zahlstelle (ein anderes Unternehmen, das Geld für ihn einzieht) insolvent ist und das Geld nicht weiterleitet. Der leistende Unternehmer bleibt für die Umsatzsteuer verantwortlich, auch wenn das Geld nicht bei ihm ankommt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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