Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum30.04.2025
- AktenzeichenXI R 5/24
In diesem Urteil geht es um die Umsatzsteuerbefreiung für die Leistungen von Präventions- und Persönlichkeitstrainern. Diese Trainer dürfen bestimmten Leistungen anbieten, die als Erziehung für Kinder und Jugendliche zählen, ohne dass darauf Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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