Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum08.07.2025
- AktenzeichenXI R 36/23
Es geht um die Umsatzsteuerbefreiung für Krankenhausleistungen. Ein privates Krankenhaus, das nicht offiziell zugelassen ist, kann bis Ende 2019 nicht automatisch von dieser Steuerbefreiung profitieren, wenn es nicht die gleichen Standards wie zugelassene Krankenhäuser erfüllt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.