Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum18.12.2025
- AktenzeichenV R 31/23
In einem Urteil wurde entschieden, dass die Vermietung von Kühlräumen für Leichname nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass Bestatter für diese spezielle Dienstleistung Umsatzsteuer zahlen müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.