Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum22.04.2026
- AktenzeichenIII R 7/24
1. Worum geht es?\nIn diesem Urteil wird entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht als Abschluss einer ersten Berufsausbildung gilt, weil sie weniger als ein Jahr dauert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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