Compliance & Regulatory Monitor

(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)

In diesem Urteil ging es darum, ob die Ausbildung zum Rettungssanitäter als erste Berufsausbildung zählt, um Kindergeld zu bekommen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine kurze Ausbildung von 520 Stunden nicht ausreicht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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