(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum18.03.2026
- AktenzeichenIII R 12/24
In diesem Urteil ging es darum, ob die Ausbildung zum Rettungssanitäter als erste Berufsausbildung zählt, um Kindergeld zu bekommen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine kurze Ausbildung von 520 Stunden nicht ausreicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab