(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum18.03.2026
- AktenzeichenIII R 13/24
Das Urteil besagt, dass eine 520-Stunden-Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht als erste Berufsausbildung zählt. Um als solche anerkannt zu werden, muss die Ausbildung mindestens ein Jahr dauern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.