(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum18.03.2026
- AktenzeichenIII R 14/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht als Erstausbildung anerkannt wird, da sie weniger als ein Jahr dauert. Für den Anspruch auf Kindergeld ist eine erstmalige Berufsausbildung nötig, die mindestens ein Jahr dauert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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