(Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit während der Ausbildungsplatzsuche nach Ausbildung zum Rettungshelfer und zum Rettungssanitäter)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum21.05.2026
- AktenzeichenIII R 22/24
Das Urteil besagt, dass eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter, die weniger als ein Jahr dauert, nicht als vollständige Berufsausbildung gilt. Dadurch kann man weiterhin Kindergeld bekommen, auch wenn man während der Ausbildung einen Vollzeitjob hat und nach einem Ausbildungsplatz sucht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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