Compliance & Regulatory Monitor

(Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter)

Das Urteil besagt, dass eine Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht als erste Berufsausbildung zählt, weil sie nicht lange genug dauert. Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss die Ausbildung eine bestimmte Dauer und Form haben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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