WEG § 2 – Arten der Begründung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchWEG
- Zitierweise§ 2 WEG
- Stand12.01.2021
- FundstelleBGBl I 1951, 175, 209
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.
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