Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 6

Der Paragraph besagt, dass die Vorschriften für Kaufleute auch für Handelsgesellschaften gelten. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln für Unternehmen in Form einer Handelsgesellschaft wie für Einzelkaufleute zutreffen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen