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UrhG § 140 – Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen

Der § 140 im Urheberrechtsgesetz (UrhG) bezieht sich auf Änderungen des Gesetzes, das am 6. September 1952 unter dem Welturheberrechtsabkommen unterzeichnet wurde.

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