HGB § 8 – Handelsregister
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 8 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Das Handelsregister wird elektronisch von den Gerichten geführt. Das bedeutet, dass alle wichtigen Informationen über Unternehmen digital gespeichert werden.
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