HGB § 10 – Bekanntmachung der Eintragungen; Registerbekanntmachungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 10 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen geht es darum, wie Eintragungen im Handelsregister veröffentlicht werden. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Informationen über Unternehmen gespeichert sind.
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