HGB § 35 – (weggefallen)
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 35 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph HGB § 35 im Handelsgesetzbuch (HGB) ist mittlerweile weggefallen. Das bedeutet, dass diese Regelung nicht mehr existiert oder angewendet wird.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.