HGB § 92b
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 92b Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph regelt, dass für nebenberufliche Handelsvertreter bestimmte Vorschriften nicht gelten, die für hauptberufliche gelten. Eine der Hauptregelungen ist, dass das Vertragsverhältnis mit einem Nebenberufler einfach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann.
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