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HGB § 327 – Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung

In diesem Gesetz geht es um Erleichterungen für mittelgroße Unternehmen bei der Offenlegung von Finanzberichten. Diese Unternehmen müssen ihre Bilanz in einer vereinfachten Form einreichen und nur bestimmte Daten veröffentlichen.

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