HGB § 327 – Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 327 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um Erleichterungen für mittelgroße Unternehmen bei der Offenlegung von Finanzberichten. Diese Unternehmen müssen ihre Bilanz in einer vereinfachten Form einreichen und nur bestimmte Daten veröffentlichen.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.