Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 112 – Klagefrist

Die Vorschrift beschreibt, dass eine Anfechtungsklage innerhalb von drei Monaten eingereicht werden muss, wenn Gesellschafter einen bestimmten Beschluss anfechten wollen. Eine kürzere Frist im Gesellschaftsvertrag ist nicht gültig.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen