Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 115 – Verbindung von Anfechtungs- und Feststellungsklage

Der Paragraph regelt, wie Gesellschafter in einer Gesellschaft gegen Entscheidungen vorgehen können. Wenn ein Gesellschafter einen abgelehnten Beschluss anfechten möchte, kann er gleichzeitig beantragen, dass ein alternativer Beschluss, der angenommen worden wäre, für rechtmäßig erklärt wird.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen