HGB § 116 – Geschäftsführungsbefugnis
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 116 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die gemeinsam ein Unternehmen führen. Alle Gesellschafter sind berechtigt und verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft zu leiten.
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