HGB § 118 – Verletzung des Wettbewerbsverbots
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 118 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
1. Worum geht es?\nEs geht darum, was passiert, wenn ein Gesellschafter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.
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