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HGB § 125 – Angaben auf Geschäftsbriefen

In diesem Paragraphen des Handelsgesetzbuches (HGB) steht, was auf den Geschäftsbriefen von Unternehmen angegeben sein muss. Dazu gehören die Firma, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Handelsregisternummer.

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