HGB § 132 – Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 132 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen geht es um die Kündigung der Mitgliedschaft eines Gesellschafters in einer Gesellschaft. Es wird erklärt, wann und wie ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft beenden kann.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.