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HGB § 143 – Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften

Der § 143 des Handelsgesetzbuches (HGB) beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Gesellschaft nach ihrer Auflösung liquidiert wird. Liquidation bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft verteilt wird, sofern kein Insolvenzverfahren läuft.

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