HGB § 143 – Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 143 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der § 143 des Handelsgesetzbuches (HGB) beschreibt die Bedingungen, unter denen eine Gesellschaft nach ihrer Auflösung liquidiert wird. Liquidation bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft verteilt wird, sofern kein Insolvenzverfahren läuft.
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