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HGB § 145 – Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren

In diesem Gesetz geht es darum, wie Liquidatoren, also die Personen, die eine Gesellschaft abwickeln, gerichtlich berufen oder abberufen werden können. Ein wichtiges Kriterium dafür ist, dass es einen guten Grund geben muss.

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