HGB § 161
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 161 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen wird erklärt, was eine Kommanditgesellschaft ist. Das ist eine Unternehmensform, bei der einige Gesellschafter nur bis zu einem gewissen Betrag haften, während andere unbeschränkt haften.
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