HGB § 166 – Informationsrecht der Kommanditisten
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 166 Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um die Rechte von Kommanditisten, das sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Sie können von der Gesellschaft eine Kopie des Jahresabschlusses anfordern und Einsicht in die Geschäftsunterlagen nehmen.
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