Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 361

In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass die Maße, Gewichte, Währungen, Zeitangaben und Entfernungen, die am Ort des Vertrages gelten, im Zweifelsfall als die vereinbarten gelten. Das bedeutet, dass wenn im Vertrag nichts anderes steht, die lokalen Standards akzeptiert werden.

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