Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 402

Der Paragraph regelt, dass bestimmte Vorschriften über die Vereinbarung zwischen einem Kommittenten (also dem, der einen Auftrag gibt) und einem Kommissionär (dem, der für den Kommittenten etwas verkauft) nicht durch einen Vertrag geändert werden dürfen, wenn dies dem Kommittenten schadet. 2.

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