HGB § 172a – (weggefallen)
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 172a Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph HGB § 172a im Handelsgesetzbuch war einmal in Kraft, ist aber jetzt nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass die Regelungen, die früher dort standen, nicht mehr zu beachten sind.
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