HGB § 9a – Übertragung der Führung des Unternehmensregisters; Verordnungsermächtigung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 9a Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
1. Worum geht es?\nIn diesem Gesetz geht es um die Übertragung von Aufgaben des Unternehmensregisters auf eine private Organisation.
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