HGB § 13g – Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 13g Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Dieser Paragraph regelt die Bedingungen für Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland. 2.
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