Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 13g – Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland

Dieser Paragraph regelt die Bedingungen für Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland. 2.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen