HGB § 8b – Unternehmensregister
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 8b Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraph beschreibt das Unternehmensregister, das elektronisch vom Bundesministerium der Justiz geführt wird. Hier sind Informationen über verschiedene Arten von Unternehmen und deren rechtliche Dokumente verfügbar.
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