HGB § 9b – Europäisches System der Registervernetzung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 9b Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Es geht um die Vernetzung von Handelsregistern in Europa. Informationen zu Kapitalgesellschaften und ihren Niederlassungen in anderen EU-Ländern sind über das Europäische Justizportal zugänglich.
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