HGB § 315b – Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 315b Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraf HGB § 315b regelt, wann Kapitalgesellschaften, die Mutterunternehmen eines Konzerns sind, eine nichtfinanzielle Konzernerklärung abgeben müssen. Diese Erklärung muss ergänzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie die Anzahl der Mitarbeiter und die Marktverhältnisse.
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