HGB § 315d – Konzernerklärung zur Unternehmensführung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 315d Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Es geht darum, dass Mutterunternehmen, die bestimmte gesellschaftsrechtliche Anforderungen erfüllen, eine Erklärung zur Unternehmensführung erstellen müssen. Diese Erklärung wird im Konzernlagebericht veröffentlicht.
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