HGB § 10a – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 10a Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Es geht um die Rechte von Personen bezüglich ihrer persönlichen Daten, die im Handelsregister und in bestimmten Dokumenten gespeichert sind. Diese Regelung bezieht sich auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU.
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