HGB § 9c – Informationsaustausch über disqualifizierte Personen über das Europäische System der Registervernetzung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchAllgemein
- ZitierweiseHGB § 9c Allgemein
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es darum, wie Informationen über disqualifizierte Personen, die als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder arbeiten könnten, zwischen europäischen Ländern ausgetauscht werden. Die zuständige Stelle in Deutschland beantwortet Anfragen aus anderen EU-Staaten zu solchen Disqualifikationen.
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