Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 13a – Europäische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland

In diesem Paragraphen geht es um Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften, die in einem anderen EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums gegründet wurden. Diese Zweigniederlassungen müssen bestimmte Vorschriften befolgen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Allgemein-Paragraphen